Öffentliches Verfahrensverzeichnis der A-Switch GmbH


Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
A-Switch, Justus-von-Liebig-Str. 2-14, 85435 Erding

2. Geschäftsführer
Michael Wöginger

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Boris Schwenzien

4. Datenschutzbeauftragter
 Email: datenschutz(at)actron.de

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung.
Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Handel mit elektronischen Bauelementen und Systemen sowie artverwandten Gegenständen und Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien: Kundendaten, Interessentendaten, Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten, Besucherdaten, Daten von Dienstleitern sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der A-Switch GmbH zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 5. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung unter §11, §4b oder §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten. Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 5. genannten Zwecke.
Bindend hierbei sind das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften.